Grabbing Hands

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.

Der Firma
Grabbing Hands - Stagehand & Technikerservice - Pierre Esfandiari
Karpfenstraße 12 a
23558 Lübeck,

im Nachfolgenden „Grabbing Hands" genannt.

 

1. Leistungsumfang

Grabbing Hands erbringt für seine Vertragspartner Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Licht, Ton- und Bühnentechnik, Bühnenbau, Stagehand und Technikerservice.

 

2. Zustandekommen von Verträgen / Geltung dieser AGB

Aufträge nimmt Grabbing Hands nur zu den nachstehenden Bedingungen an. Leistungen und Angebote von Grabbing Hands erfolgen ausschließlich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen von Vertragspartnern gelten nicht, es sei denn Grabbing Hands stimmt ihren abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
Grabbing Hands erteilte Aufträge sind auch bei mündlicher und/ oder fernmündlicher Übermittelung oder mittels Fax oder per E-Mail für Vertragspartner bindend, für Grabbing Hands jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

3. Preise

Alle von Grabbing Hands genannten Preise sind Nettopreise, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzugszinsen

Die Forderungen von Grabbing Hands werden Zug um Zug mit Erbringung der
Dienstleistung und Rechnungsstellung fällig.
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Erbringung der Dienstleistung und nach Rechnungsstellung fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen von Grabbing Hands 20 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er bis dahin nicht bezahlt hat.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist Grabbing Hands berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Arbeit ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, insbesondere einer Mangelbeseitigung, steht.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

 

5. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner von Grabbing Hands ist verpflichtet, rechtzeitig die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
Über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort ist Grabbing Hands vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren. Vom Vertragspartner zur Verfügung gestelltes Material - welcher Art auch immer - muss sich in dem Zustand befinden, das es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht.

 

6. Haftung

Grabbing Hands haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese
Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.

 

7. Kündigung

Der Vertragspartner kann den Vertrag mit Grabbing Hands bis zu 24 Stunden vor Beginn der vertraglich vereinbarten Arbeiten kündigen, ohne dass er Grabbing Hands Schadensersatz leisten muß.
Kündigt der Auftraggeber später, so kann Grabbing Hands Schadensersatz und Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

 

8. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden
Streitigkeiten Lübeck.